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BaumfällungZwickau

Ortsseite · geprüft am 12.08.2026

Baumfällung in Werdau: die einzige Stadt im Umkreis ohne Baumschutzsatzung

Baumfällung Zwickau arbeitet in Werdau und seinen Ortsteilen — und Werdau ist rechtlich der einfachste Ort im gesamten Einsatzgebiet. Die Stadt hat keine Baumschutzsatzung: Der Stadtrat lehnte die Wiedereinführung ab. Für Sie heißt das, dass kein Antrag und keine Anzeige nötig ist. Die eine Regel, die trotzdem gilt, ist der Kalender.

  • keine Baumschutzsatzung
  • Pleißenaue
  • Talsohle
  • Waldrandlage
  • § 39 BNatSchG
  • Ortsteile
Der Unterschied zu Zwickau in einem Satz: In Werdau gibt es keine kommunale Schutzschwelle und damit weder Anzeige noch Genehmigung. Es bleibt allein beim bundesrechtlichen Fällverbot vom 1. März bis 30. September — und bei den Sonderfällen Naturdenkmal und Bebauungsplan.

Warum Werdau keine Satzung hat

Die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung stand im Stadtrat zur Abstimmung und wurde abgelehnt — mit fünf Ja- gegen achtzehn Nein-Stimmen. Das Argument war die Bürokratie, die ein Genehmigungsverfahren für die Verwaltung und für die Eigentümer bedeutet.

Für Sie hat das eine praktische Folge, die über den entfallenden Antrag hinausgeht: Es entfällt auch die Wartefrist. In Zwickau steht zwischen Entscheidung und Fällung eine Drei-Wochen-Frist. In Werdau steht dort nichts.

Was auch ohne Satzung gilt

Das Fällverbot vom 1. März bis 30. September steht im Bundesnaturschutzgesetz und gilt unabhängig von jeder Gemeinde. Wer im Juni fällt, weil es „ja keine Satzung gibt“, begeht eine Ordnungswidrigkeit — und die ist mit einem Bußgeldrahmen bis zu 10.000 Euro bewehrt.

Drei weitere Fälle prüfen wir vor jedem Auftrag mit:

  • Naturdenkmale. Sie sind unabhängig von jeder Satzung geschützt.
  • Festsetzungen im Bebauungsplan. Viele Wohngebiete der 1990er Jahre haben Erhaltungsgebote für einzelne Bäume — die stehen im Plan, nicht im Ortsrecht.
  • Ausgleichspflanzungen. Wer beim Hausbau einen Baum als Auflage pflanzen musste, darf ihn nicht ohne Weiteres entfernen.

Die Fristen und die vier gesetzlichen Ausnahmen stehen im Detail auf einer eigenen Seite.

Talsohle, Waldrand und was daraus folgt

Werdau ist eine alte Textilstadt im Tal der Pleiße. Der gründerzeitliche Anteil am Bestand ist hoch, und mit ihm der Anteil an alten Hausgärten: Linden, Eschen und Obstbäume aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg stehen heute oft dicht an Gebäuden, die damals noch nicht da waren.

Werdau liegt im Tal der Pleiße; am 2. Juni 2013 führte der Fluss hier Hochwasser. Zur Stadt gehört mit der Leubnitzer Waldsiedlung außerdem Wohnbebauung unmittelbar am Waldrand. Beide Lagen erzeugen dieselbe Aufgabe in unterschiedlicher Form:

Waldrandlagen und Talsohle heißen: hohe, schlanke Bäume auf weichem Untergrund. Nach Starkregen mit Wind kippen hier keine Kronen, hier kippen Wurzelteller. Was in der Aue steht, hat es nie nötig gehabt, tief zu wurzeln — der Grundwasserstand liegt hoch. Am Waldrand kommt hinzu, dass ein Bestand, der jahrzehntelang im Verbund gewachsen ist, plötzlich frei steht, sobald nebenan gebaut oder gerodet wurde. Solche freigestellten Bäume sind auf Wind nicht eingestellt.

Was wir hier am häufigsten machen

  • Fichten an Grundstücksgrenzen. Der Klassiker in den Siedlungen der 1990er Jahre — zu dicht gepflanzt, heute zu hoch, meist ohne Fallraum.Fall für die Kletterfällung.
  • Alte Obstbäume in den Ortsteilen. In Königswalde, Steinpleis und Langenhessen steht viel Hausgartenobst, das jahrzehntelang nicht geschnitten wurde.Verjüngung über mehrere Jahre.
  • Nachkontrolle nach Sturm. Nach jedem stärkeren Ereignis in der Aue finden sich neu gehobene Wurzelteller — der häufigste Folgeauftrag.

Anfahrt und Ortsteile

Werdau erreichen wir von Zwickau aus in rund 20 Minuten über11 Kilometer. Angefahren werden die Kernstadt mit der Postleitzahl08412 und die Ortsteile Königswalde, Steinpleis, Langenhessen, Leubnitz mit Leubnitzer Waldsiedlung.

Die Stadt zählt 20.209 Einwohner. Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten bieten wir die Regelkontrolle nach FLL im Paket an — das ist auch ohne Satzung sinnvoll, denn die Verkehrssicherungspflicht hängt nicht am Ortsrecht.

§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz

Wann gefällt werden darf

  • Janfrei
  • Febfrei
  • MärVerbot
  • AprVerbot
  • MaiVerbot
  • JunVerbot
  • JulVerbot
  • AugVerbot
  • SepVerbot
  • Oktfrei
  • Novfrei
  • Dezfrei

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Das Fällfenster liegt im Winterhalbjahr:1. Oktober bis 28. Februar.

Fragen aus der Praxis

Fragen aus Werdau

Braucht man in Werdau eine Fällgenehmigung?
Nein. Werdau hat keine Baumschutzsatzung; der Stadtrat lehnte die Wiedereinführung mit 5 Ja- zu 18 Nein-Stimmen ab. Ohne kommunale Satzung gibt es keine Anzeige- oder Genehmigungspflicht für private Bäume. Das Fällverbot des Bundesnaturschutzgesetzes vom 1. März bis 30. September gilt trotzdem.
Heißt das, ich kann jeden Baum entfernen lassen?
Nicht ganz. Auch ohne Satzung können einzelne Bäume geschützt sein — als Naturdenkmal, durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan oder als Ausgleichspflanzung aus einer früheren Baugenehmigung. Diese Fälle prüfen wir vor dem Auftrag; sie sind seltener als eine Satzung, aber es gibt sie.
Gilt in Werdau die Zwickauer Regel mit 100 Zentimetern?
Nein. Die Gehölzschutzsatzung der Stadt Zwickau gilt ausschließlich im Zwickauer Stadtgebiet. Kommunales Ortsrecht endet an der Gemeindegrenze — in beide Richtungen. Wer aus Zwickau nach Werdau zieht, bringt seine Satzung nicht mit.
Wie schnell sind Sie in Werdau?
Werdau liegt rund elf Kilometer von Zwickau entfernt, das sind etwa zwanzig Minuten Fahrzeit. Die Ortsteile Königswalde, Steinpleis, Langenhessen und Leubnitz fahren wir genauso an wie die Kernstadt.

Grundlage dieser Seite

Quellen und Prüfstand

Rechts- und Normangaben auf dieser Seite sind gegen die jeweilige Primärquelle geprüft. Fachlich zuletzt geprüft am 12.08.2026 durch dieRedaktion Baumfällung Zwickau. Satzungen ändern sich; maßgeblich ist immer die jeweils geltende Fassung Ihrer Gemeinde.

  1. [1]Werdau hat keine Baumschutzsatzung. Der Stadtrat lehnte die Wiedereinführung mit 5 Ja- zu 18 Nein-Stimmen ab. Es gilt daher allein das Fällverbot des Bundesnaturschutzgesetzes.

    Freie Presse, „Weil sonst Bürokratie droht: Werdau bleibt ohne Baumschutzsatzung“ · www.freiepresse.de/zwickau/werdau/weil-sonst-buerokratie-droht-werdau-bleibt-ohne-baumschutzsatzung-artikel13106171 · abgerufen am 12.08.2026

  2. [2]Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte.

    § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz, Bundesministerium der Justiz · www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html · abgerufen am 12.08.2026

  3. [3]In den meisten Städten und Gemeinden des Landkreises Zwickau gelten eigene Gehölz- oder Baumschutzsatzungen. Eine Befreiung, um Gehölze innerhalb der Vegetationszeit zu beseitigen, erteilt die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes; sie setzt Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses oder eine unzumutbare Belastung im Einzelfall voraus. Die Kosten beginnen bei 75,00 Euro.

    Landkreis Zwickau, Dienstleistung „Baum- und Gehölzschutz, zeitliches Fällverbot“ · www.landkreis-zwickau.de/detail?type=VB&id=3081 · abgerufen am 12.08.2026

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In Werdau geht es ohne Wartefrist

Ohne Satzung entfällt die Drei-Wochen-Frist, die in Zwickau vor jeder Fällung steht. Wir können hier direkt terminieren — sagen Sie uns, um welchen Baum es geht.

  • Besichtigung und Angebot kostenlos
  • Inklusive Beratung zur Fällgenehmigung — auf Wunsch übernehmen wir die Anzeige bei der Stadt.
  • Abtransport und Entsorgung auf Wunsch inklusive

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