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BaumfällungZwickau

Ortsseite · geprüft am 12.08.2026

Baumfällung in Glauchau: die strengste Schwelle im Einsatzgebiet

Baumfällung Zwickau arbeitet in Glauchau und seinen vierzehn Ortsteilen. Wer aus Zwickau kommt, sollte hier zuerst umdenken: Glauchau verlangt weiterhin eine Genehmigung, und die Schwelle liegt nicht bei 100, sondern bei 30 Zentimetern Stammumfang. Damit ist in Glauchau praktisch jeder gewachsene Gartenbaum geschützt.

  • 30 cm Stammumfang
  • Genehmigung
  • Genehmigungsfiktion
  • mehrstämmig
  • Villengärten
  • Muldehang
30 Zentimeter Stammumfang sind rund 9,5 Zentimeter Durchmesser. Das ist ein Stamm, den eine Hand fast umschließt. Wer in Glauchau davon ausgeht, dass „so ein kleiner Baum“ nicht geschützt sein kann, liegt fast immer falsch — und wer die Zwickauer 100-Zentimeter- Regel im Kopf hat, erst recht.

Die Schwelle und wie sie gemessen wird

Nach § 2 der Baumschutzsatzung ist eine Genehmigung ab 30 Zentimetern Stammumfang in einem Meter Höhe erforderlich. Zwei Sonderregeln kommen dazu, die in der Praxis regelmäßig entscheiden:

  • Mehrstämmige Bäume: Die Stammumfänge werden addiert. Drei Stämme mit je 15 Zentimetern liegen zusammen bei 45 — also über der Schwelle, obwohl kein einzelner Stamm sie erreicht.
  • Tiefer Kronenansatz: Sitzt der Kronenansatz unterhalb eines Meters, wird der Stammdurchmesser unmittelbar darunter herangezogen.

Beide Regeln treffen typische Gartengehölze: mehrstämmige Zierkirschen, Hasel, Felsenbirne und tief verzweigte Obstbäume.

Der Weg durch das Genehmigungsverfahren

  1. 01

    Antrag ausfüllen

    Das Formular heißt „Antrag auf Befreiung vom Verbot der Beseitigung von Bäumen“ und wird unterschrieben eingereicht.

  2. 02

    Ortstermin

    Der Fachbereich prüft vor Ort, ob es sich um einen geschützten Baum handelt und ob eine Befreiung oder Ausnahme in Betracht kommt.

  3. 03

    Drei Wochen

    Über den Antrag wird binnen drei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden. Wird er in dieser Frist nicht begründet abgelehnt, gilt die Genehmigung als erteilt.

Der Unterschied zum Zwickauer Anzeigeverfahren ist grundsätzlicher Natur. In Zwickau ist das Schweigen der Behörde die Freigabe. In Glauchau gilt eine Genehmigungsfiktion — sie wirkt ähnlich, knüpft aber an die Vollständigkeit der Unterlagen an. Fehlt etwas, läuft die Frist praktisch neu. Deshalb legen wir Wert darauf, den Antrag vollständig einzureichen: Maß, Fotos, Lageskizze, Begründung, Angabe zur Ersatzpflanzung.

Der Vergleich aller Gemeinden im Einsatzgebiet steht auf der Seite zum Anzeige- und Genehmigungsverfahren.

Oberstadt und Unterstadt: zwei Baumbestände

Der Textilboom des 19. Jahrhunderts hat Glauchau zweigeteilt: In der südlichen Oberstadt stehen die Villenviertel der Fabrikanten mit ihren großzügig gepflanzten Gärten, in der Unterstadt die Industriezone. Die Villengärten tragen den ältesten und wertvollsten Privatbaumbestand im gesamten Einsatzgebiet.

Für uns bedeutet das zwei sehr unterschiedliche Auftragslagen. In den Villenvierteln der Oberstadt stehen alte, gepflegte Solitärbäume in großen Gärten — Linden, Rotbuchen, Bergahorne, häufig mit Stammumfängen weit über einem Meter. Hier geht es fast nie um Fällung, sondern um Erhaltungspflege: Totholz, Einkürzung, gelegentlich eine Kronensicherung an einem Zwiesel.

In der Unterstadt und in den Ortsteilen dominieren kleinere Grundstücke mit dichterem Bewuchs. Dort ist die 30-Zentimeter-Schwelle das eigentliche Thema, weil sie auch junge Bäume erfasst.

Hanglagen am rechten Muldeufer

Glauchau liegt an der Zwickauer Mulde, und das rechte Ufer ist von vielen kleinen Seitentälern durchzogen. Wegen wiederkehrender Hochwasser wurde ab 1927 eine Flutrinne angelegt und 1936/37 ein Stausee gebaut.

Für die Baumarbeit ist die Hangneigung der bestimmende Faktor. Am Hang verschiebt sich der Schwerpunkt eines Baumes, der Fallraum ist schwerer einzuschätzen, und der Untergrund trägt schweres Gerät selten. Praktisch heißt das: In den Hanglagen wird häufiger geklettert und seltener mit Kran gearbeitet — und der Abtransport des Materials ist der aufwendigste Teil.

Anfahrt und Ortsteile

Von Zwickau aus sind es 15 Kilometer und rund 22 Minuten. Angefahren werden die Kernstadt (08371) sowie Albertsthal, Ebersbach, Gesau, Höckendorf, Hölzel, Jerisau, Kleinbernsdorf, Lipprandis, Niederlungwitz, Reinholdshain, Rothenbach, Schönbörnchen, Voigtlaide, Wernsdorf.

Glauchau zählt 21.341 Einwohner. Für Wohnungsgesellschaften und Verwaltungen übernehmen wir die Regelkontrolle nach FLL — bei einer Schutzschwelle von 30 Zentimetern ist eine geordnete Bestandsübersicht hier besonders nützlich, weil sie die Genehmigungspflicht je Baum vorab beantwortet.

Fragen aus der Praxis

Fragen aus Glauchau

Ab welcher Größe ist ein Baum in Glauchau geschützt?
Ab 30 Zentimetern Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe. Das ist die strengste Schwelle im gesamten Einsatzgebiet — in Zwickau liegt sie bei 100 Zentimetern. Bei mehrstämmigen Bäumen werden die Stammumfänge addiert; liegt der Kronenansatz tiefer, wird der Durchmesser unmittelbar darunter herangezogen.
Wie klein ist ein Baum mit 30 Zentimetern Stammumfang?
Sehr klein. 30 Zentimeter Umfang entsprechen rund 9,5 Zentimetern Durchmesser — ein Stamm, den man mit einer Hand fast umfassen kann. Praktisch bedeutet das: Fast jeder gewachsene Baum in einem Glauchauer Garten ist geschützt, auch der zehn Jahre alte Zierahorn.
Wohin geht der Antrag?
An den Fachbereich Städtisches Eigentum, Grünanlagen und Parks der Stadt Glauchau, Markt 1, 08371 Glauchau. Das Formular heißt „Antrag auf Befreiung vom Verbot der Beseitigung von Bäumen“ und muss unterschrieben eingereicht werden.
Was ist eine Genehmigungsfiktion?
Über den Antrag wird binnen drei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden. Wird er in dieser Frist nicht begründet abgelehnt, gilt die Genehmigung als erteilt. Entscheidend ist dabei das Wort vollständig: Eine Rückfrage nach fehlenden Unterlagen setzt die Frist praktisch neu in Gang.
Gilt in Glauchau auch das Sommerverbot?
Ja. Das Fällverbot vom 1. März bis 30. September aus dem Bundesnaturschutzgesetz gilt unabhängig von der kommunalen Satzung. In Glauchau müssen also beide Ebenen erfüllt sein: die Genehmigung der Stadt und der richtige Zeitpunkt.

Grundlage dieser Seite

Quellen und Prüfstand

Rechts- und Normangaben auf dieser Seite sind gegen die jeweilige Primärquelle geprüft. Fachlich zuletzt geprüft am 12.08.2026 durch dieRedaktion Baumfällung Zwickau. Satzungen ändern sich; maßgeblich ist immer die jeweils geltende Fassung Ihrer Gemeinde.

  1. [1]In Glauchau ist nach § 2 der Baumschutzsatzung eine Genehmigung ab 30 cm Stammumfang in einem Meter Höhe erforderlich; bei mehrstämmigen Bäumen werden die Stammumfänge addiert. Der Antrag geht an den Fachbereich Städtisches Eigentum, Grünanlagen und Parks, Markt 1, 08371 Glauchau. Über den Antrag wird binnen drei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden; wird er in dieser Frist nicht begründet abgelehnt, gilt die Genehmigung als erteilt.

    Stadt Glauchau, Dienstleistung „Baumfällgenehmigung“ · www.glauchau.de/de/baumfaellung.html · abgerufen am 12.08.2026

  2. [2]Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte.

    § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz, Bundesministerium der Justiz · www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html · abgerufen am 12.08.2026

  3. [3]In den meisten Städten und Gemeinden des Landkreises Zwickau gelten eigene Gehölz- oder Baumschutzsatzungen. Eine Befreiung, um Gehölze innerhalb der Vegetationszeit zu beseitigen, erteilt die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes; sie setzt Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses oder eine unzumutbare Belastung im Einzelfall voraus. Die Kosten beginnen bei 75,00 Euro.

    Landkreis Zwickau, Dienstleistung „Baum- und Gehölzschutz, zeitliches Fällverbot“ · www.landkreis-zwickau.de/detail?type=VB&id=3081 · abgerufen am 12.08.2026

Nächster Schritt

Wir stellen den Antrag und halten die Frist nach

In Glauchau entscheidet die Vollständigkeit der Unterlagen über den Termin. Wir messen den Stammumfang, fotografieren und reichen ein — damit die Drei-Wochen-Frist wirklich läuft.

  • Besichtigung und Angebot kostenlos
  • Inklusive Beratung zur Fällgenehmigung — auf Wunsch übernehmen wir die Anzeige bei der Stadt.
  • Abtransport und Entsorgung auf Wunsch inklusive

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