Die Schwelle und wie sie gemessen wird
Nach § 2 der Baumschutzsatzung ist eine Genehmigung ab 30 Zentimetern Stammumfang in einem Meter Höhe erforderlich. Zwei Sonderregeln kommen dazu, die in der Praxis regelmäßig entscheiden:
- Mehrstämmige Bäume: Die Stammumfänge werden addiert. Drei Stämme mit je 15 Zentimetern liegen zusammen bei 45 — also über der Schwelle, obwohl kein einzelner Stamm sie erreicht.
- Tiefer Kronenansatz: Sitzt der Kronenansatz unterhalb eines Meters, wird der Stammdurchmesser unmittelbar darunter herangezogen.
Beide Regeln treffen typische Gartengehölze: mehrstämmige Zierkirschen, Hasel, Felsenbirne und tief verzweigte Obstbäume.
Der Weg durch das Genehmigungsverfahren
- 01
Antrag ausfüllen
Das Formular heißt „Antrag auf Befreiung vom Verbot der Beseitigung von Bäumen“ und wird unterschrieben eingereicht.
- 02
Ortstermin
Der Fachbereich prüft vor Ort, ob es sich um einen geschützten Baum handelt und ob eine Befreiung oder Ausnahme in Betracht kommt.
- 03
Drei Wochen
Über den Antrag wird binnen drei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden. Wird er in dieser Frist nicht begründet abgelehnt, gilt die Genehmigung als erteilt.
Der Unterschied zum Zwickauer Anzeigeverfahren ist grundsätzlicher Natur. In Zwickau ist das Schweigen der Behörde die Freigabe. In Glauchau gilt eine Genehmigungsfiktion — sie wirkt ähnlich, knüpft aber an die Vollständigkeit der Unterlagen an. Fehlt etwas, läuft die Frist praktisch neu. Deshalb legen wir Wert darauf, den Antrag vollständig einzureichen: Maß, Fotos, Lageskizze, Begründung, Angabe zur Ersatzpflanzung.
Der Vergleich aller Gemeinden im Einsatzgebiet steht auf der Seite zum Anzeige- und Genehmigungsverfahren.
Oberstadt und Unterstadt: zwei Baumbestände
Der Textilboom des 19. Jahrhunderts hat Glauchau zweigeteilt: In der südlichen Oberstadt stehen die Villenviertel der Fabrikanten mit ihren großzügig gepflanzten Gärten, in der Unterstadt die Industriezone. Die Villengärten tragen den ältesten und wertvollsten Privatbaumbestand im gesamten Einsatzgebiet.
Für uns bedeutet das zwei sehr unterschiedliche Auftragslagen. In den Villenvierteln der Oberstadt stehen alte, gepflegte Solitärbäume in großen Gärten — Linden, Rotbuchen, Bergahorne, häufig mit Stammumfängen weit über einem Meter. Hier geht es fast nie um Fällung, sondern um Erhaltungspflege: Totholz, Einkürzung, gelegentlich eine Kronensicherung an einem Zwiesel.
In der Unterstadt und in den Ortsteilen dominieren kleinere Grundstücke mit dichterem Bewuchs. Dort ist die 30-Zentimeter-Schwelle das eigentliche Thema, weil sie auch junge Bäume erfasst.
Hanglagen am rechten Muldeufer
Glauchau liegt an der Zwickauer Mulde, und das rechte Ufer ist von vielen kleinen Seitentälern durchzogen. Wegen wiederkehrender Hochwasser wurde ab 1927 eine Flutrinne angelegt und 1936/37 ein Stausee gebaut.
Für die Baumarbeit ist die Hangneigung der bestimmende Faktor. Am Hang verschiebt sich der Schwerpunkt eines Baumes, der Fallraum ist schwerer einzuschätzen, und der Untergrund trägt schweres Gerät selten. Praktisch heißt das: In den Hanglagen wird häufiger geklettert und seltener mit Kran gearbeitet — und der Abtransport des Materials ist der aufwendigste Teil.
Anfahrt und Ortsteile
Von Zwickau aus sind es 15 Kilometer und rund 22 Minuten. Angefahren werden die Kernstadt (08371) sowie Albertsthal, Ebersbach, Gesau, Höckendorf, Hölzel, Jerisau, Kleinbernsdorf, Lipprandis, Niederlungwitz, Reinholdshain, Rothenbach, Schönbörnchen, Voigtlaide, Wernsdorf.
Glauchau zählt 21.341 Einwohner. Für Wohnungsgesellschaften und Verwaltungen übernehmen wir die Regelkontrolle nach FLL — bei einer Schutzschwelle von 30 Zentimetern ist eine geordnete Bestandsübersicht hier besonders nützlich, weil sie die Genehmigungspflicht je Baum vorab beantwortet.