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Sturmschaden oder Baum droht zu fallen?Was jetzt zu tun ist →
BaumfällungZwickau

Akute Gefahr

Notfällung in Zwickau: wenn der Baum nicht bis Oktober warten kann

Baumfällung Zwickau kommt kurzfristig, wenn von einem Baum eine konkrete Gefahr ausgeht — Riss im Stamm, neuer Schiefstand, gehobener Wurzelteller, hängendes Kronenteil. Diese Seite sagt Ihnen, woran Sie das erkennen, was Sie bis zu unserem Eintreffen tun sollten und warum das saisonale Fällverbot einer Gefahrenabwehr nicht entgegensteht.

  • Gefahr im Verzug
  • Verkehrssicherheit
  • Wurzelteller
  • Zwieselriss
  • hängendes Kronenteil
  • Absperrung
Zuerst absperren, dann telefonieren. Der Bereich unter dem Baum ist im Umkreis einer Baumlänge tabu — für alle, auch für Sie. Hängengebliebene Kronenteile lösen sich häufig Stunden nach dem Ereignis, ohne jede Vorwarnung und ohne Wind.

Die vier Zeichen, bei denen es wirklich eilt

Neuer Schiefstand

Viele Bäume stehen seit jeher schief; das allein sagt nichts. Kritisch ist dieVeränderung. Wenn ein Baum sich seit dem letzten Sturm sichtbar geneigt hat, hat sich sein Wurzelwerk bewegt — und was sich einmal bewegt hat, bewegt sich beim nächsten Mal weiter.

Boden am Stammfuß

Das zuverlässigste Zeichen für ein Standsicherheitsproblem steht nicht am Stamm, sondern daneben. Aufwölbungen des Bodens auf einer Seite, halbkreisförmige Risse, freigelegte Wurzelanläufe: Das ist der sich hebende Wurzelteller. Bei Bäumen auf flachgründigem Boden — etwa über dem Granitrund um Kirchberg — ist das der häufigste Versagensfall überhaupt.

Längsriss am Stamm oder im Zwiesel

Eine Zwieselgabel mit eingewachsener Rinde ist eine Sollbruchstelle. Zeigt sich dort ein Riss, hält die Verbindung den nächsten Sturm womöglich nicht. Dasselbe gilt für Längsrisse am Stamm, besonders wenn sie sich über die Zeit verlängern.

Hängengebliebenes Kronenteil

Ein abgebrochener Starkast, der in der Krone hängt, ist der unmittelbarste Fall. Er liegt nicht auf, er klemmt — und Klemmen löst sich. Solche Äste holen wir vom Seil oder von der Hubarbeitsbühne herunter, nie durch Ziehen vom Boden.

Was Sie bis zu unserem Eintreffen tun sollten

  • Bereich absperren, mindestens im Umkreis einer Baumlänge
  • Fahrzeuge aus dem Fallbereich fahren
  • Kinder und Tiere fernhalten, Zugänge und Wege umleiten
  • Bei angekündigtem Sturm: gefährdete Räume im Haus nicht nutzen
  • Fotos machen — aus sicherer Entfernung, aus mehreren Richtungen
  • Steht der Baum an der Straße oder droht auf sie zu fallen: Ordnungsbehörde informieren
Was Sie nicht tun sollten: selbst schneiden. Ein Baum mit Riss oder gehobenem Wurzelteller steht unter Spannung. Der erste Schnitt löst diese Spannung — und zwar in eine Richtung, die sich von außen nicht vorhersagen lässt. Das ist die Konstellation, in der die schweren Unfälle passieren.

Warum das Sommerverbot hier nicht im Weg steht

Das Fällverbot vom 1. März bis 30. September gilt nicht ausnahmslos. § 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes nimmt Maßnahmen aus, die im öffentlichen Interesse durchgeführt oder zugelassen sind oder der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Genau darunter fällt die Abwehr einer konkreten Gefahr.

Diese Ausnahme ist allerdings kein Freibrief. Sie trägt, wenn von dem Baum tatsächlich eine Gefahr für Menschen oder Sachen ausgeht — nicht, wenn er Schatten wirft oder Laub verliert. Deshalb fotografieren wir vor dem Eingriff: Stammfuß, Rissbereich, Gesamtbild, Umfeld. Diese Bilder sind hinterher der einzige Beleg, dass die Gefahrenlage bestand.

Alle vier gesetzlichen Ausnahmen im Wortlaut stehen auf der Seite zu den Fristen.

Wie ein Noteinsatz bei uns abläuft

  1. Einschätzung am Telefon oder per Foto. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob es Stunden oder Tage sind. Nicht jeder besorgniserregende Baum ist ein Notfall.
  2. Sicherung vor Ort. Zuerst wird die Gefahr entschärft — hängendes Material herunterholen, Krone entlasten, Bereich absichern.
  3. Entscheidung. Danach steht fest, ob der Baum erhalten werden kann. Häufig genügt eine Kroneneinkürzung, die die Hebelwirkung nimmt.
  4. Dokumentation und Meldung. Fotos, Befund, Maßnahme — für die Gemeinde und, falls ein Schaden entstanden ist, für die Versicherung.

Erreichbarkeit: Mo–Fr 7:00–19:00 Uhr. Sturmschaden: Rückruf so schnell wie möglich, auch am Wochenende.

Wenn schon etwas passiert ist

Ist der Baum bereits umgestürzt oder ein Kronenteil ausgebrochen und hat Schaden angerichtet, ändert sich die Reihenfolge: Dann geht es zuerst um die Dokumentation für die Versicherung und erst danach um die Räumung.Was in dieser Reihenfolge zu tun ist, steht auf der Seite zum Sturmschaden.

Fragen aus der Praxis

Fragen im Notfall

Woran erkenne ich, dass ein Baum akut gefährlich ist?
Vier Zeichen sind ernst zu nehmen: ein neuer Schiefstand, der vorher nicht da war; Aufwölbungen oder Risse im Boden auf einer Seite des Stammfußes; ein sichtbarer Längsriss am Stamm oder in einer Astgabel; und ein Kronenteil, der abgebrochen ist und im Baum hängen geblieben hat. Jedes dieser Zeichen bedeutet: Bereich absperren und niemanden mehr darunter lassen.
Darf ein Baum auch im Sommer gefällt werden, wenn er umzustürzen droht?
Ja. § 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 BNatSchG nimmt Maßnahmen aus, die im öffentlichen Interesse der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Die Ausnahme greift bei konkreter Gefahr — nicht, weil ein Baum unangenehm groß geworden ist. Wir dokumentieren den Zustand vor dem Eingriff mit Fotos, damit sich die Gefahrenlage später belegen lässt.
Was soll ich bis zu Ihrem Eintreffen tun?
Den Bereich unter und um den Baum absperren, mindestens im Umkreis einer Baumlänge. Fahrzeuge wegfahren, Kinder und Tiere fernhalten, bei Sturmwarnung niemanden im gefährdeten Gebäudeteil schlafen lassen. Und: selbst nicht mit der Motorsäge herangehen. Ein Baum unter Spannung reagiert beim ersten Schnitt anders als ein gesunder.
Muss ich eine Anzeige einreichen, bevor gefällt werden darf?
Bei Gefahr im Verzug wird nicht auf ein Verfahren gewartet — die Sicherung geht vor. Die Meldung an die Gemeinde erfolgt dann nachträglich, zusammen mit der Dokumentation des Zustands. Wir bereiten diese Unterlagen mit vor, weil der Nachweis der Gefahrenlage hinterher schwer zu führen ist, wenn der Baum bereits weg ist.
Was passiert, wenn der Baum auf dem Nachbargrundstück steht?
Dann trägt der Nachbar die Verkehrssicherungspflicht, und der erste Schritt ist, ihn zu informieren — nachweisbar. Sie dürfen einen fremden Baum nicht ohne Weiteres fällen lassen, auch nicht bei Gefahr. Geht von ihm eine konkrete Gefahr aus und passiert nichts, ist die untere Naturschutzbehörde oder die Ordnungsbehörde der richtige Adressat.

Nächster Schritt

Beschreiben Sie, was Sie sehen — wir sagen Ihnen, wie dringend es ist

Ein Foto vom Stammfuß und eines vom ganzen Baum reichen meist für eine erste Einschätzung. Wenn es eilt, sagen wir das — und wenn es warten kann, sagen wir das auch.

  • Besichtigung und Angebot kostenlos
  • Inklusive Beratung zur Fällgenehmigung — auf Wunsch übernehmen wir die Anzeige bei der Stadt.
  • Abtransport und Entsorgung auf Wunsch inklusive

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