Was sich am 5. Juli 2025 geändert hat
Der Stadtrat hat die Gehölzschutzsatzung am 4. Juli 2025 im Elektronischen Amtsblatt bekannt gemacht; einen Tag später trat sie in Kraft. Die Neufassung hat drei Dinge verschoben, die in der Praxis alle drei wichtig sind.
Erstens das Verfahren. Wo früher ein Antrag auf Genehmigung stand, steht heute eine Anzeige auf Gehölzentfernung. Das ist kein Etikettenwechsel: Im Genehmigungsverfahren darf man erst handeln, wenn eine Erlaubnis vorliegt. Im Anzeigeverfahren darf man handeln, wenn die Behörde innerhalb der Frist nicht widerspricht.
Zweitens der Schutzumfang. Nadelbäume und freiwachsende Sträucher sind aus dem Schutz herausgefallen. Wer eine Fichte im Vorgarten stehen hat, die zu dicht am Haus steht, muss dafür in Zwickau nichts mehr melden. Umgekehrt sind Birken, Pappeln und Weiden auf bebauten Grundstücken jetzt ausdrücklich erfasst.
Drittens der Beratungsanspruch. Neu eingeführt wurde ein Anspruch der Gehölzeigentümer auf Beratung zu allen Fragen rund um ihr Gehölz. Das ist die Stelle, an der sich ein Anruf bei der Stadt tatsächlich lohnt — vor allem bei Bäumen im Grenzbereich des Schutzumfangs.
Welche Bäume geschützt sind — und wie Sie das in zwei Minuten selbst prüfen
Die Schwelle liegt bei 100 Zentimetern Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe, und sie gilt unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut ist. Entscheidend ist der Umfang, nicht der Durchmesser — ein Unterschied, der regelmäßig zu Fehleinschätzungen führt: 100 Zentimeter Umfang sind rund 32 Zentimeter Durchmesser. Das ist ein Baum, den ein Erwachsener mit beiden Armen noch knapp umfassen kann.
- Maßband um den Stamm, nicht quer darüber. Ein Zollstock quer über den Stamm misst den Durchmesser und liefert die falsche Zahl.
- In einem Meter Höhe ansetzen. Am Hang wird von der bergseitigen Seite aus gemessen.
- Laubbaum oder Nadelbaum? Nur Laubbäume sind erfasst. Fichte, Kiefer, Tanne, Thuja und Eibe fallen in Zwickau nicht unter die Satzung.
- Sonderfälle prüfen: Naturdenkmale, Festsetzungen im Bebauungsplan und Ausgleichspflanzungen aus früheren Baugenehmigungen sind unabhängig vom Stammumfang geschützt.
Die Anzeige: wohin sie geht und was hineingehört
Zuständig ist das Amt für Umwelt und Stadtplanung, Sachgebiet Umwelt und Klima. Die Anzeige beschreibt, welches Gehölz entfernt werden soll und warum. Aus der Praxis: Je genauer die Angaben, desto geringer die Wahrscheinlichkeit einer Rückfrage, die die Frist faktisch verlängert.
- Adresse und Flurstück, dazu die Lage des Baums auf dem Grundstück
- Baumart und Stammumfang in einem Meter Höhe
- Grund der Entfernung — Standsicherheit, Bauvorhaben, Schäden am Gebäude, Krankheit
- Fotos, die den Baum und sein Umfeld zeigen
- Angabe, wo die Ersatzpflanzung vorgesehen ist
Das Anzeigeverfahren ist im Normalfall kostenfrei. Gebühren entstehen erst, wenn zusätzlich eine Genehmigung erforderlich wird.
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Prüfen, ob der Baum geschützt ist
Stammumfang in einem Meter Höhe messen — mit dem Maßband um den Stamm, nicht quer darüber. Unter 100 Zentimetern und bei Nadelbäumen ist in Zwickau nichts zu veranlassen.
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Anzeige einreichen
Die Anzeige auf Gehölzentfernung geht an das Amt für Umwelt und Stadtplanung, Sachgebiet Umwelt und Klima. Im Normalfall ist das Verfahren kostenfrei.
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Drei Wochen abwarten, dann fällen
Bleibt eine Rückmeldung aus, darf die angezeigte Fällung ausgeführt werden — im Fällfenster zwischen 1. Oktober und 28. Februar.
Die Drei-Wochen-Frist richtig lesen
Die Frist ist der Kern des neuen Verfahrens — und die Stelle, an der die meisten Fehler passieren. Sie bedeutet nicht, dass nach drei Wochen automatisch alles erlaubt ist. Sie bedeutet, dass die Stadt drei Wochen Zeit hat, sich zu melden, und dass ihr Schweigen als Nichtbeanstandung wirkt.
Praktische Folge für die Terminplanung: Eine Anzeige im September ist der richtige Zeitpunkt. Die Frist läuft ab, während die Vegetationszeit endet, und der Termin liegt am Anfang des Fällfensters statt in der Januar-Warteschlange.
Ersatzpflanzung oder 750 Euro
Der Verlust eines geschützten Baumes ist auszugleichen — in der Regel durch eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1. Sie ist spätestens ein Jahr nach der Fällung vorzunehmen und der Stadt anzuzeigen. Der neue Baum muss drei Jahre anwachsen; geht er in dieser Zeit ein, ist nachzupflanzen.
Ist eine Pflanzung auf dem eigenen oder einem anderen Grundstück in Zwickau nicht möglich, kann eine zweckgebundene Ausgleichszahlung von 750 Euro je Baum an die Stadt geleistet werden. Sie ist spätestens einen Monat nach der Fällung fällig.
Das ist ein Posten, der in Kostenvergleichen fast immer fehlt. Wer die Fällung eines großen Laubbaums plant, sollte ihn von Anfang an mitrechnen — oder gleich klären, wo auf dem Grundstück ein Ersatzbaum stehen kann.
Wenn der Baum nicht in Zwickau steht
Der Gehölzschutz ist in Sachsen Sache der Gemeinden, und der Landkreis Zwickau weist selbst darauf hin, dass die meisten Städte und Gemeinden eigene Satzungen haben. Was in der Kreisstadt gilt, gilt deshalb nicht automatisch elf Kilometer weiter.
Gemeinde für Gemeinde
Dieselbe Birke, drei verschiedene Rechtslagen
Der Gehölzschutz ist in Sachsen kommunal geregelt. Was auf Ihrem Grundstück gilt, hängt deshalb nicht am Baum, sondern an der Gemeindegrenze. Wo wir den Satzungstext nicht in einer öffentlich abrufbaren Fassung prüfen konnten, steht das hier so — und wir fragen die Schwelle vor dem Auftrag direkt bei der Stelle ab.
| Gemeinde | Verfahren | Ab welchem Baum | Stand |
|---|---|---|---|
| Zwickau | Anzeige | alle Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe — unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut ist. Nadelbäume und freiwachsende Sträucher sind seit der Neufassung nicht mehr geschützt. | gegen Quelle geprüft |
| Werdau | keine Satzung | keine kommunale Schutzschwelle — geschützt ist ein Baum in Werdau nur über das Bundesrecht, über den Bebauungsplan oder als Naturdenkmal. | gegen Quelle geprüft |
| Glauchau | Genehmigung | ab 30 cm Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen werden die Stammumfänge addiert. | gegen Quelle geprüft |
| Crimmitschau | nicht geprüft | Der Landkreis Zwickau gibt an, dass die meisten Städte und Gemeinden eigene Satzungen haben. Für Crimmitschau haben wir den Satzungstext nicht in einer öffentlich abrufbaren Fassung prüfen können; wir tragen deshalb keine Schwelle ein, sondern klären sie vor jedem Auftrag bei der Stadt. | nicht geprüft |
| Kirchberg | nicht geprüft | Die Stadt Kirchberg führt das Verfahren „Baumfällung, Gehölzentfernung“ über Amt24. Eine öffentlich abrufbare Fassung der Satzung mit Schwellenwert konnten wir nicht prüfen — wir fragen sie deshalb vor jedem Auftrag direkt bei der Stadt ab. | nicht geprüft |
| Wilkau-Haßlau | Genehmigung | Die Stadt hat eine eigene Baumschutzsatzung. Den Schwellenwert nennt die Dienstleistungsseite der Stadt nicht; er steht im Satzungstext, den wir vor dem Auftrag für Ihr Grundstück abfragen. | nicht geprüft |
Unabhängig von der Gemeinde gilt: Wer innerhalb der Vegetationszeit fällen muss, braucht eine Befreiung der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes. Sie setzt Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses oder eine unzumutbare Belastung im Einzelfall voraus; die Kosten beginnen bei 75 Euro.
Was wir davon übernehmen
Wir messen bei der Besichtigung den Stammumfang, prüfen die Satzung der zuständigen Gemeinde und sagen Ihnen, welcher der drei Wege gilt: gar nichts veranlassen, anzeigen oder Genehmigung einholen. Auf Wunsch reichen wir die Anzeige mit Fotos und Maßangaben ein und halten die Frist nach.
Das ist keine Rechtsberatung, sondern die fachliche Vorbereitung eines Verwaltungsvorgangs — den Unterschied nennen wir offen. Wo eine Auskunft an einer Rechtsfrage hängt, verweisen wir auf die Behörde oder auf einen Anwalt.