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BaumfällungZwickau

Kreisübersicht · geprüft am 12.08.2026

Baumfällung im Landkreis Zwickau: 33 Gemeinden, keine gemeinsame Regel

Baumfällung Zwickau arbeitet im gesamten Landkreis — und muss dabei mit so vielen Rechtslagen umgehen, wie es Gemeinden mit eigener Satzung gibt. Wer nach einer Regelung „für den Landkreis Zwickau“ sucht, sucht etwas, das es nicht gibt. Diese Seite erklärt, warum, und stellt den geprüften Stand für unser Einsatzgebiet nebeneinander.

  • kommunales Ortsrecht
  • untere Naturschutzbehörde
  • Befreiung ab 75 €
  • 33 Gemeinden
  • Vegetationszeit
  • Gemeindegrenze
Warum es keine Kreisregel gibt: Gehölzschutz ist in Sachsen Satzungsrecht der Gemeinden. Der Landkreis erlässt dazu nichts und hebt nichts auf; er ist nur fürBefreiungen vom bundesrechtlichen Fällverbot zuständig. Damit endet jede Schutzregel an der Gemeindegrenze — in beide Richtungen.

Zwei Ebenen, die oft verwechselt werden

Bei jeder Fällung greifen zwei Regelwerke, und sie beantworten verschiedene Fragen:

  • Bundesrecht sagt, wann. § 39 Absatz 5 BNatSchG verbietet Fällungen vom 1. März bis zum 30. September. Das gilt kreisweit, landesweit, bundesweit — und unabhängig davon, ob eine Gemeinde eine Satzung hat.
  • Die Gemeindesatzung sagt, ob überhaupt und mit welchem Papier. Sie legt fest, welche Bäume geschützt sind und ob eine Anzeige, eine Genehmigung oder gar nichts nötig ist.

Beide müssen erfüllt sein. Eine Genehmigung der Gemeinde macht eine Sommerfällung nicht zulässig, und das Fehlen einer Satzung — wie in Werdau — hebt das Sommerverbot nicht auf.

Der geprüfte Stand für unser Einsatzgebiet

Gemeinde für Gemeinde

Dieselbe Birke, drei verschiedene Rechtslagen

Der Gehölzschutz ist in Sachsen kommunal geregelt. Was auf Ihrem Grundstück gilt, hängt deshalb nicht am Baum, sondern an der Gemeindegrenze. Wo wir den Satzungstext nicht in einer öffentlich abrufbaren Fassung prüfen konnten, steht das hier so — und wir fragen die Schwelle vor dem Auftrag direkt bei der Stelle ab.

GemeindeVerfahrenAb welchem BaumStand
ZwickauAnzeigealle Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe — unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut ist. Nadelbäume und freiwachsende Sträucher sind seit der Neufassung nicht mehr geschützt.gegen Quelle geprüft
Werdaukeine Satzungkeine kommunale Schutzschwelle — geschützt ist ein Baum in Werdau nur über das Bundesrecht, über den Bebauungsplan oder als Naturdenkmal.gegen Quelle geprüft
GlauchauGenehmigungab 30 cm Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen werden die Stammumfänge addiert.gegen Quelle geprüft
Crimmitschaunicht geprüftDer Landkreis Zwickau gibt an, dass die meisten Städte und Gemeinden eigene Satzungen haben. Für Crimmitschau haben wir den Satzungstext nicht in einer öffentlich abrufbaren Fassung prüfen können; wir tragen deshalb keine Schwelle ein, sondern klären sie vor jedem Auftrag bei der Stadt.nicht geprüft
Kirchbergnicht geprüftDie Stadt Kirchberg führt das Verfahren „Baumfällung, Gehölzentfernung“ über Amt24. Eine öffentlich abrufbare Fassung der Satzung mit Schwellenwert konnten wir nicht prüfen — wir fragen sie deshalb vor jedem Auftrag direkt bei der Stadt ab.nicht geprüft
Wilkau-HaßlauGenehmigungDie Stadt hat eine eigene Baumschutzsatzung. Den Schwellenwert nennt die Dienstleistungsseite der Stadt nicht; er steht im Satzungstext, den wir vor dem Auftrag für Ihr Grundstück abfragen.nicht geprüft

Drei dieser Zeilen sind gegen die Primärquelle geprüft, drei sind es nicht — und das steht auch so da. Wo „nicht geprüft“ steht, fragen wir den Stand vor dem Auftrag direkt bei der zuständigen Stelle ab, statt eine plausible Zahl zu nennen. Warum wir das so handhaben, steht in den redaktionellen Standards.

Wofür das Landratsamt zuständig ist

Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes entscheidet über Befreiungen, um Gehölze innerhalb der Vegetationszeit zu beseitigen. Sie setzt Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses oder eine unzumutbare Belastung im Einzelfall voraus, und der Antrag muss ausreichend begründet sein. Die Kosten beginnen bei75,00 Euro.

Das ist der einzige Punkt, an dem der Kreis in den Gehölzschutz eingreift — und er betrifft ausschließlich den Zeitpunkt, nie die Frage, ob ein Baum überhaupt geschützt ist.Welche Ausnahmen ohne Befreiung greifen, steht auf der Seite zu den Fristen.

Der Kreis in Zahlen

Der Landkreis ist der flächenkleinste Sachsens und zugleich der am dichtesten besiedelte Landkreis Ostdeutschlands. 33 Gemeinden, davon 14 Städte — und praktisch so viele verschiedene Gehölzschutzregeln, wie es Gemeinden mit eigener Satzung gibt.

Der Landkreis Zwickau entstand am 1. August 2008 aus den Landkreisen Chemnitzer Land und Zwickauer Land sowie der bis dahin kreisfreien Stadt Zwickau. Er umfasst33 Gemeinden, davon 14 Städte, auf949,75 km² und zählt 303.634 Einwohner. Kreissitz istZwickau.

Wer im Landkreis über Gemeindegrenzen hinweg plant, plant über drei verschiedene Rechtslagen hinweg: keine Satzung in Werdau, 30 Zentimeter in Glauchau, 100 Zentimeter in Zwickau. Dieselbe Birke ist an einem Ort frei, am nächsten genehmigungspflichtig.

Wohin wir fahren

Unser Schwerpunkt sind die sechs Orte mit eigener Seite:Werdau, Glauchau,Crimmitschau, Kirchberg,Wilkau-Haßlau und Zwickau selbst. Postleitzahlen und Fahrzeiten stehen auf der SeiteEinsatzgebiet.

Weitere Gemeinden des Kreises fahren wir an, wenn der Auftragsumfang die Anfahrt trägt. Bei einer Bestandsaufnahme für eine Verwaltung ist das regelmäßig der Fall, bei einer einzelnen Totholzentnahme selten.

Fragen aus der Praxis

Fragen zum Kreisgebiet

Gibt es eine einheitliche Regel für den Landkreis Zwickau?
Nein. Der Gehölzschutz ist in Sachsen kommunal geregelt: Jede Stadt und Gemeinde kann eine eigene Satzung erlassen, und der Landkreis gibt selbst an, dass die meisten das getan haben. Maßgeblich ist immer die Satzung der Gemeinde, in der der Baum steht — eine Kreisauskunft dazu existiert nicht.
Wofür ist dann das Landratsamt zuständig?
Für Befreiungen vom bundesrechtlichen Fällverbot. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. September Gehölze beseitigen muss, braucht eine Befreiung der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes. Sie setzt Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses oder eine unzumutbare Belastung im Einzelfall voraus; die Kosten beginnen bei 75 Euro.
Wie unterschiedlich sind die Regeln wirklich?
Erheblich. Werdau hat gar keine Baumschutzsatzung. Zwickau schützt Laubbäume ab 100 Zentimetern Stammumfang und verlangt seit Juli 2025 nur noch eine Anzeige. Glauchau schützt bereits ab 30 Zentimetern und verlangt weiterhin eine Genehmigung. Dieselbe Birke ist an einem Ort frei und elf Kilometer weiter genehmigungspflichtig.
Wie finde ich heraus, was bei mir gilt?
Über die Gemeinde, in der das Grundstück liegt — nicht über den Kreis und nicht über eine allgemeine Auskunft im Netz. Wir übernehmen diese Abfrage vor jedem Auftrag; für die sechs Orte in unserem Einsatzgebiet steht der geprüfte Stand in der Tabelle auf dieser Seite.
Fahren Sie in den gesamten Landkreis?
Schwerpunkt sind Zwickau, Werdau, Glauchau, Crimmitschau, Kirchberg und Wilkau-Haßlau. Weiter entfernte Gemeinden des Kreises fahren wir an, wenn der Auftragsumfang die Anfahrt trägt — sagen Sie einfach, worum es geht.

Grundlage dieser Seite

Quellen und Prüfstand

Rechts- und Normangaben auf dieser Seite sind gegen die jeweilige Primärquelle geprüft. Fachlich zuletzt geprüft am 12.08.2026 durch dieRedaktion Baumfällung Zwickau. Satzungen ändern sich; maßgeblich ist immer die jeweils geltende Fassung Ihrer Gemeinde.

  1. [1]In den meisten Städten und Gemeinden des Landkreises Zwickau gelten eigene Gehölz- oder Baumschutzsatzungen. Eine Befreiung, um Gehölze innerhalb der Vegetationszeit zu beseitigen, erteilt die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes; sie setzt Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses oder eine unzumutbare Belastung im Einzelfall voraus. Die Kosten beginnen bei 75,00 Euro.

    Landkreis Zwickau, Dienstleistung „Baum- und Gehölzschutz, zeitliches Fällverbot“ · www.landkreis-zwickau.de/detail?type=VB&id=3081 · abgerufen am 12.08.2026

  2. [2]Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte.

    § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz, Bundesministerium der Justiz · www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html · abgerufen am 12.08.2026

  3. [3]Statt eines Antrags auf Genehmigung ist in Zwickau eine Anzeige auf Gehölzentfernung beim Amt für Umwelt und Stadtplanung einzureichen. Erfolgt binnen drei Wochen keine Rückmeldung der Stadtverwaltung, kann die angezeigte Fällung unter Beachtung des gesetzlichen Fällverbots durchgeführt werden.

    Stadt Zwickau, Pressemitteilung vom 15.07.2025 · www.zwickau.de/de/aktuelles/pressemitteilungen/2025/07/283.php · abgerufen am 12.08.2026

  4. [4]In Glauchau ist nach § 2 der Baumschutzsatzung eine Genehmigung ab 30 cm Stammumfang in einem Meter Höhe erforderlich; bei mehrstämmigen Bäumen werden die Stammumfänge addiert. Der Antrag geht an den Fachbereich Städtisches Eigentum, Grünanlagen und Parks, Markt 1, 08371 Glauchau. Über den Antrag wird binnen drei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden; wird er in dieser Frist nicht begründet abgelehnt, gilt die Genehmigung als erteilt.

    Stadt Glauchau, Dienstleistung „Baumfällgenehmigung“ · www.glauchau.de/de/baumfaellung.html · abgerufen am 12.08.2026

  5. [5]Werdau hat keine Baumschutzsatzung. Der Stadtrat lehnte die Wiedereinführung mit 5 Ja- zu 18 Nein-Stimmen ab. Es gilt daher allein das Fällverbot des Bundesnaturschutzgesetzes.

    Freie Presse, „Weil sonst Bürokratie droht: Werdau bleibt ohne Baumschutzsatzung“ · www.freiepresse.de/zwickau/werdau/weil-sonst-buerokratie-droht-werdau-bleibt-ohne-baumschutzsatzung-artikel13106171 · abgerufen am 12.08.2026

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  • Inklusive Beratung zur Fällgenehmigung — auf Wunsch übernehmen wir die Anzeige bei der Stadt.
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